Neuregelung der Fahrerlaubnisklassen ab 19.01.2013

Ab dem 19.01.2013 wird es umfassende Änderungen in der Einteilung der Fahrerlaubnisklassen geben.

 

Die 6. Änderungsverordnung vom 07.01.2011 (BGBl. I, 3) regelt die Fahrerlaubnisklassen teilweise neu.

 

Diese Neuerungen werden am 19.01.2013 in Kraft treten. Nach den Vorgaben der Führerschein-Richtlinie 2006/126/EG mussten die Neuerungen in den Führerscheinklassen bis spätestens 19.01.2011 in nationales Recht umgesetzt sein.

 

Dabei sind folgende Änderungen von praktischer Bedeutung:

 

-Leichtkrafträder Klasse A1 nicht in die Klasse B eingeschlossen-

 

Die deutsche Gesetzgebung hatte sich schon in der Vergangenheit dafür entschieden, die Möglichkeit des Einschlusses der Leichtkrafträder (A1) in die Klasse B im Interesse der Verkehrssicherheit nicht in Anspruch zu nehmen. Seit dem 01.04.1980 gibt es hier die Regelung, eine auf Leichtkrafträder abgestimmte zweiradspezifische Ausbildung und Prüfung durchzuführen.

 

Der Gesetzgeber hat es letztlich abgelehnt, die Berechtigung der Klasse A1 ganz oder unter bestimmten Voraussetzungen mit klasse B zu verknüpfen.

 

-Einführung der Klasse AM-

 

Es wird eine neue Klasse AM für Kleinkrafträder eingeführt. Sie umfasst zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und 50 ccm Hubraum bzw. 4 kW Leistung. Diese Fahrzeuge fielen bisher in die nicht harmonisierten Fahrerlaubnisklassen M und S. Das Mindestalter für den Erwerb der Klasse AM wird auf 16 Jahre festgelegt.

 

-Änderungen in der Klasse A1

 

Die bisherige Fahrzeugdefinition (Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und eine Motorleistung von nicht mehr als 11 kW) wird ergänzt. Künftig muss auch ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstes 0,1 kW/kg eingehalten werden. Die noch gültige 80 km/h-Begrenzung für 16- und 17-Jährige im Inland entfällt.

 

-Einführung der Klasse A2-

 

Diese leistungsbeschränkte Motorradklasse wird zukünftig mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg definiert.

 

-Stufenweiser Zugang bei den Zweiradklassen

 

Das Prinzip des stufenweisen Zugangs bei den Zweiradklassen wird weiter ausgebaut. Wer zunächst die Fahrerlaubnis in einer niedrigeren Leistungsklasse erwirbt, erhält einen leichteren Zugang zur nächst höheren Fahrerlaubnisklasse.

 

Wer zunächst zwei Jahre Erfahrung in der Klasse A1 sammelt, muss für den Zugang zur Klasse A2 nur noch eine praktische Prüfung ablegen, aber keine theoretische Prüfung. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, zunächst auf weniger leistungsstarken Zweirädern Erfahrung zu sammeln.

 

-Neue Regelung für Trikes/Krafträder mit Anhänger-

 

Nach bisherigem Recht war ein Führerschein der Klasse B für das Führen von Trikes ausreichend. Die Neuregelung schreibt für dafür ab dem 19.01.2013 eine Fahrerlaubnis der Klasse A vor. Das Mindestalter wird auf 21 Jahren angehoben. Außerdem darf mit der ab 19.01.2013 erteilten Fahrerlaubnis der Klasse A bei Trikes und Krafträdern kein Anhänger mitgeführt werden.

 

Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wird, dürfen auch weiterhin Trikes mit und ohne Anhänger führen. Die bis zu diesem Datum erteilten Fahrerlaubnisse für Krafträder berechtigen auch weiterhin nach dem Grundsatz des Besitzstandes zum Führen von Anhängern.

 

-Die Schlüsselzahl 96

 

Die „Anhängerregelung“ wird deutlich einfacher. Ab 19.01.2013 wird beim Mitführen eines Anhängers mit der zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination gerechnet: Bis 3.500 kg zul. Gesamtmasse der Kombination ist eine Fahrerlaubnis der Klasse B ausreichend. Über 3.500 kg bis 4.250 kg ist eine Fahrerschulung zu absolvieren, die im Führerschein durch die Schlüsselzahl B96 dokumentiert wird.

 

-Weitere Änderungen-

 

Für Pkw mit Anhänger, die nicht unter die Klasse B fallen (Klasse BE), wird die zulässige Gesamtmasse des Anhängers auf 3.500 kg begrenzt. Für Anhänger von mehr als 3.500 kg zulässige Gesamtmasse ist dann die Fahrerlaubnis der Klasse C1E erforderlich.

 

Die „Anhängerregelung“ bei der Klasse C1E (Kraftfahrzeuge über 3.500 kg mit Anhängern) wird wie bei der Regelung in der Klasse B vereinfacht. Zulässig sind dann Kombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt. Das Mindestalter wird für die Klassen C und CE auf 21 Jahre angehoben.

 

Bei der Definition der Klassen D und D1 (Busse) kommt es künftig nicht mehr auf die Zahl der Sitzplätze an, sondern auf die Zahl der Personen, auf die das Fahrzeug ausgelegt ist. In der Klasse D1 wird die Fahrzeuglänge auf höchstens 8 m beschränkt. Das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen D und DE wird auf 24 Jahre festgelegt.

 

-Befristung der Führerscheine-

 

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine, die bisher unbefristet erteilt wurden, werden auf die nach EU-Recht maximal zulässige Frist von längstens 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Frist werden die Führerscheindokumente nur verwaltungsmäßig umgetauscht, d.h. der Umtausch wird mit keiner ärztlichen oder sonstigen Untersuchung verbunden.

 

Bis 2033 sind zusätzlich alle bisher unbefristet ausgestellten Führerscheine erstmalig umzutauschen.

Quelle: Führerschein Akademie

Alle Angaben ohne Gewähr 

Unser Service und Vorteile für Sie:

  • Ausbildung Auto und Motorrad
  • Gratis-Fahrstunde bei Null-Fehler-Theorieprüfung
  • Fahrschulen in 2 Landkreisen Fahrschule Sonneberg, Fahrschule Coburg, Fahrschule Judenbach ….eine auch in ihrer Nähe!!!
  • 4 Banken für ihre Führerscheinfinanzierung
  • Online-Preisrechner
  • 4 x pro Woche Theorieunterricht (2x in Sonneberg, 2x in Coburg)
  • faire Preise
  • Spaß bei der Ausbildung
  • Nachschulung (ASF)
  • Aufbauseminar/ Punkteabbau (ASP)
  • moderne und freundlich eingerichtete Räume
  • hervorragende Erreichbarkeit via Bus und Bahn
  • wir sind im Fahrlehrerverband
  • Fahrspaß durch aktuelle und sportliche Fahrzeuge
  • freie Fahrlehrerwahl
  • Fahrlehrerwechsel während der Ausbildung auch möglich
  • Nachhilfestunden oder Einparktraining für Wenigfahrer
  • Vorbereitung auf Begutachtungsfahrten (MPU)
  • modernste Unterrichtsmedien
  • Online-Kostenkontrolle und Ausbildungsübersicht
  • Nachhilfestunden für unsichere Fahrer
  • Betreuung rund um den Führerschein
  • Qualifizierte Fahrlehrer
  • Gutscheine
  • Ausbildungsfahrschule für Fahrlehrer im Praktikum
  • Zufriedene Fahrschüler seit über 20 Jahren
  • AVieco Ölvertrieb
  • schnelle Ausbildung
  • unsere Fahrlehrer sind mindestens CE Fahrlehrer
  • laufender Einstieg möglich! Sie müssen nicht auf einen Kursbeginn warten!!!

 

Melden Sie sich doch gleich in einer unserer Fahrschulen an:

Fahrschule Sonneberg
Rathenaustraße 44, 96515 Sonneberg; Anmeldung und Unterricht MO.+MI. 18:30Uhr-20:00Uhr wir sind aber auch schon 15 min. früher da!

Fahrschule Coburg
Rodacher Straße 7, 96450 Coburg; Anmeldung und Unterricht DI.+DO. 19:00Uhr-20:30Uhr wir sind aber auch schon 15 min. früher da!

Fahrschule Judenbach
Alte Handelsstraße 126, 96515 Judenbach; Termine nach Vereinbarung! Laufend Nachschulung (ASF) und Punkteabbau (ASP) Seminare

 

Punkteabbau „ASP“ Termine 01/2011

Nun stehen die Termine für unseren Punkteabbau (ASP) fest. Er wird wie folgt stattfinden:

1.Sitzung 12.11.2011 9:00Uhr-11:15Uhr (Fahrschule Judenbach)

—–Testfahrten: 14.11.2011—19.11.2011—

2.Sitzung 21.11.2011 9:00Uhr-11:15Uhr (Fahrschule Judenbach)

3.Sitzung 26.11.2011 9:00Uhr-11:15Uhr (Fahrschule Judenbach)

4.Sitzung 03.12.2011 9:00Uhr-11:15Uhr (Fahrschule Judenbach)

Falls jemand dringend Bedarf diesbezüglich hat, kann er sich mit uns in Verbindung setzten:

Entweder zu unseren Unterrichtszeiten in unserer Fahrschule in Sonneberg oder in unserer Fahrschule in Coburg vorbei schauen.
Oder bei Hubert Habenicht melden 0172/3604 999 (D1) / via e-mail: info@fs-habenicht.de
Und für ganz kurz Entschlossene am 12.11.2011 etwa 15 Minuten vorher in unserer Fahrschule in Judenbach vorbeikommen.

MfG Tobias Habenicht
0170/2838486
f2H Fahrschule Hubert Habenicht

Theorieunterrichte

Theorieunterrichte:

Alle Zeiten im Überblick:

Fahrschule Sonneberg: Rathenaustraße 44
Montag: 18:30Uhr-20:00Uhr
Mittwoch: 18:30Uhr-20:00Uhr
Für Fragen und Anmeldungen sind wir 15 min früher da!!!!

Fahrschule Coburg: Rodacher Straße 7
Dienstag: 19:00Uhr-20:30Uhr
Donnerstag: 19:00Uhr-20:30Uhr
Für Fragen und Anmeldungen sind wir 15 min früher da!!!

Fahrschule Judenbach:
Termine nach Vereinbarung!!!

Fragebogenaktion: www.ifz.de

Das Institut für Zweiradsicherheit (ifz) möchte die Qualität der Fahrschulausbildung in Deutschland beurteilen. Deshalb bittet das ifz alle Motorradführerschein-Absolventen darum, einen Fragebogen online auszufüllen. Wer teilnimmt, hat die Chance, eines von zehn eintägigen Motorrad-Fahrsicherheitstrainings des avp zu gewinnen, die das ifz verlost.

Punkteabbau / Aufbauseminar „ASP“ 2011

Zur Zeit planen wir einen ASP Lehrgang. Es  sind noch Plätze frei*. Also  schnell anmelden!!! Es würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu können.

*max. 12 Teilnehmer

INFO:

Jeder Kraftfahrer kann Punkte in der Verkehrssünderkartei löschen lassen. Dabei gilt es folgendes zu beachten:

  • Bei 1 – 8 Punkt(en), kann er einmal innerhalb von fünf Jahren 4 Punkte abbauen, wenn er freiwillig ein Aufbauseminar für mehrfach auffällig gewordene Kraftfahrer besucht.
  • Bei 9 – 13 Punkten kann er einmal innerhalb von fünf Jahren 2 Punkte abbauen, wenn er freiwillig ein Aufbauseminar für mehrfach auffällig gewordene Kraftfahrer besucht.
  • Die beiden vorstehenden Regelungen gelten nicht für Fahranfänger während der Probezeit, bei denen aufgrund zweier weniger schwerwiegender Verstöße (B-Verstöße) oder einem schwerwiegenden Verstoß (A-Verstoß) ein Aufbauseminar von der Behörde angeordnet wurde. In einem solchen Aufbauseminar für Fahranfänger können keine Punkte getilgt werden. Außerdem kann nach Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger erst frühestens nach 5 Jahren freiwillig ein Aufbauseminar für mehrfach auffällig gewordene Kraftfahrer zum Punkteabbau gemacht werden.
  • Bei 8 – 13 Punkten muss die Fahrerlaubnisbehörde den Führerscheininhaber so früh als möglich informieren und verwarnen und ihn auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar für mehrfach auffällig gewordene Kraftfahrer hinweisen.
  • Bei 14 – 17 erfolgt eine Anordnung der Behörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Kraftfahrer innerhalb einer vorgegebenen Frist. Es werden ihm jedoch dafür keine Punkte erlassen. Wird die Teilnahmebescheinigung am Aufbauseminar nicht fristgerecht vorgelegt, muss die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis entziehen. Der Kraftfahrer muss darauf hingewiesen werden, dass die Fahrerlaubnis bei Erreichen von 18 Punkten entzogen wird und dass er freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen kann. Durch die Teilnahme an dieser verkehrspsychologischen Beratung kann der Kraftfahrer 2 Punkte abbauen.
  • Bei 18 Punkten muss die Fahrerlaubnis entzogen werden. Eine Neuerteilung darf frühestens nach einer Wartefrist von 6 Monaten erfolgen, beginnend mit dem Datum, an dem der Führerschein abgeliefert wird. Vor Neuerteilung ist in der Regel eine positive MPU erforderlich.

Außerdem werden die Punkte gelöscht,

  • wenn dem Kraftfahrer die Fahrerlaubnis wegen Erreichung von 18 Punkten oder mehr entzogen wurde,
  • wenn ein Gericht oder die Verwaltungsbehörde einem Kraftfahrer die Fahrerlaubnis entzieht, weil der Betroffene zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist,
  • wenn von einem Gericht eine Sperre verhängt worden ist, innerhalb der eine neue Fahrerlaubnis nicht erteilt werden darf.


Die rechtzeitige und freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar für Kraftfahrer oder einer verkehrsspychologischen Beratung lohnt sich also doppelt.
Im Rahmen des Aufbauseminares werden die Auffälligkeiten der Teilnehmer besprochen und es werden Wege zur zukünftigen Vermeidung dieser Auffälligkeiten gesucht. Ein Aufbauseminar dauert 9 h, die normalerweise in 4 Sitzungen zu je 135 min abgehalten werden. Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung wird eine Fahrprobe mit dem Fahrlehrer aber ohne Prüfer absolviert. Diese Fahrprobe ist Thema der zweiten Sitzung. Die Teilnahmebescheinigung muss bei der Verwaltungsbehörde vorgelegt werden. Wenn die Teilnahmebescheinigung nicht innerhalb der gesetzten Frist bei der Verwaltungsbehörde vorgelegt wird, dann entzieht die Verwaltungsbehörde den Führerschein.

Besonderes Aufbauseminar (Alkohol- oder Drogenfahrten)
Für Inhaber einer Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis auf Probe, die unter dem Einfluß von Alkohol oder Drogen am Verkehr teilgenommen haben wird ein besonderes Aufbauseminar angeordnet.
Dieses Aufbauseminar wird von Diplom-Psychologen durchgeführt, die eine amtliche Anerkennung als Seminarleiter besitzen müssen.
Bei dieser angeordneten Teilnahme erfolgt kein Punkteabzug.
Sie können jedoch nach Abschluss des besonderen Aufbauseminars zusätzlich freiwillig an der „Verkehrspsychologischen Beratung“ teilnehmen.
Dafür erhalten Sie 2 Punkte Abzug.

Teilnahmevorraussetzungen :
Die Teilnahme an einem Aufbauseminar kann grundsätzlich nur einmal in fünf Jahren stattfinden.

Kontaktiere uns unter: 0172/3604999

e-mail: info@fs-habenicht.de

Lebensrettende Sofortmaßnahmen 2011

Termine:

08 Januar 2011 8:00 Uhr – 14:30 Uhr DRK Sonneberger Kreisverband, Friedrich Ludwig Jahn Str.35, 96515 Sonneberg

12 Februar 2011 8:00 Uhr – 14:30 Uhr DRK Sonneberger Kreisverband, Friedrich Ludwig Jahn Str.35, 96515 Sonneberg

12 März 2011 8:00 Uhr – 14:30 Uhr DRK Sonneberger Kreisverband, Friedrich Ludwig Jahn Str.35, 96515 Sonneberg

09 April 2011 8:00 Uhr – 14:30 Uhr DRK Sonneberger Kreisverband, Friedrich Ludwig Jahn Str.35, 96515 Sonneberg

07 Mai 2011 8:00 Uhr – 14:30 Uhr DRK Sonneberger Kreisverband, Friedrich Ludwig Jahn Str.35, 96515 Sonneberg

04 Juni 2011 8:00 Uhr – 14:30 Uhr DRK Sonneberger Kreisverband, Friedrich Ludwig Jahn Str.35, 96515 Sonneberg

02 Juli 2011 8:00 Uhr – 14:30 Uhr DRK Sonneberger Kreisverband, Friedrich Ludwig Jahn Str.35, 96515 Sonneberg

06 August 2011 8:00 Uhr – 14:30 Uhr DRK Sonneberger Kreisverband, Friedrich Ludwig Jahn Str.35, 96515 Sonneberg

03 September 2011 8:00 Uhr – 14:30 Uhr DRK Sonneberger Kreisverband, Friedrich Ludwig Jahn Str.35, 96515 Sonneberg

01 Oktober 2011 8:00 Uhr – 14:30 Uhr DRK Sonneberger Kreisverband, Friedrich Ludwig Jahn Str.35, 96515 Sonneberg

05 November 2011 8:00 Uhr – 14:30 Uhr DRK Sonneberger Kreisverband, Friedrich Ludwig Jahn Str.35, 96515 Sonneberg

03 Dezember 2011 8:00 Uhr – 14:30 Uhr DRK Sonneberger Kreisverband, Friedrich Ludwig Jahn Str.35, 96515 Sonneberg

Kosten: 25 Euro

Anmeldungen per Telefon oder E-Mail

Telefon: 03675/753330

oder 03675/7533318

E-Mail: DRK-SON-AUSBILDUNG@t-online.de

Stand:15.12.2010

Alle Angaben ohne Gewähr!!!

Motorrad Winterangebot 2010/2011

prozentgrafik

Vom 4.11.2010 – 31.3.2011 bieten wir Euch 25% Rabatt auf die Grundgebühr und das Lehrmaterial + *einen 20 EURO Tankgutschein, wenn Ihr Euch in diesem Zeitraum für die Führerscheinklassen M, A1 oder A anmeldet.

*Ihr erhaltet diesen Gutschein nachdem Ihr die Grundgebühr bei uns entrichtet habt!

Gabelstapler Ausbildung nach BGG 925 2010

Bald  findet wieder bei uns ein Gabelstapler-Lehrgang statt!

Am 13. August 2010 (Theorie) und am 21. August (Praxis).

Infos und Anmeldung via E-Mail oder telefonisch bei:

f2H Fahrschule Hubert Habenicht: Handy: 0172/3604999

Fahrschule & Fuhrunternehmen Albin Pechtold: Tel.: 036703 / 80302 Handy: 0176/24241705