3.EU-Führerscheinrichtlinie tritt am 19.01.2013 in Kraft

Motorradführerschein …

  • jetzt?
  • 2012??
  • oder doch lieber erst 2013???

Anhängerführerschein?

  • BE oder BE96?
  • was brauch ich?
  • was lohnt sich?
  • Gibt es auch Änderungen beim Autoführerschein?

Sie haben Fragen zu Ihren Führerschein oder haben Fragen was auf Sie zukommt wenn sie jetzt oder in absehbarer Zeit einen Führerschein machen wollen?

Dann kommen Sie bei uns in einer unserer Fahrschulen, vor oder während des Theoretischen Unterrichts, vorbei und informieren sich unverbindlich.

Wir helfen ihnen gerne weiter!

 

Theoretischer Unterricht in unserer Fahrschule in Coburg

Dienstag und Donnerstag von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr (oder auch etwas früher)

 

Theoretischer Unterricht in unserer Fahrschule in Sonneberg

Montag und Mittwoch von 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr (oder auch etwas früher)

Nachschulung (ASF) und Punkteabbau (ASP) -Aufbauseminare INFO

Eine Nachschulung (ASF) kostet in unserer Fahrschule nur 249,00€ inkl. Begleitheft.

Ein Punktabbau (ASP)  kostet bei uns 349,00€ inkl. Begleitheft.

Die Preise gelten für alle unsere Fahrschulen, in Coburg und Sonneberg und egal woher ihr kommt, ihr könnt ein solches Seminar Wohnort unabhängig besuchen.

Der Preis gilt 2011/2012. Oder auf Widerruf, siehe Preisaushang.

Preis für Einzelseminare (nur bei ASP möglich) auf Nachfrage.

Weiter Infos auf unserer Homepage.

 

Lebensrettende Sofortmaßnahmen ASB-Coburg

Lebensrettende Sofortmaßnahmen für alle die ihren PKW oder Motorradführerschein im Landkreis Coburg oder Landkreis Sonneberg erwerben wollen.
Dauer: 4 Doppelstunden (11:00- ca.18:00 Uhr)
Zielgruppe:
· Führerscheinanwärter der Klassen A, A1, B, BE, L, M und T
Schwerpunkt:
· Theorie und Praxistraining lebensrettender Maßnahmen
Inhalt:
· Sofortmaßnahmen am Unfallort
· Rettungskette
· stabile Seitenlage
· Helmabnahme
· Herz-Lungen-Wiederbelebung
· Schockvorbeugung
· Blutstillung
Gebühr: 30,00 €
Lehrgangsort: Dienstgebäude Parkstraße
Anmeldung ist nicht erforderlich!
Termine:
jeden Samstag von 11:00 bis 18:00 Uhr
Nicht am: 29.12.

weiter Infos unter: www.asb-coburg.de

Alle Angaben ohne Gewähr!!!

MfG f2H Fahrschulen Hubert Habenicht

Weihnachtszeit ist Gutscheinzeit

Stress in der Weihnachtszeit?

Nicht mit uns! Schenken sie doch Mobilität und das zu Spitzen-Preisen.

Ein Gutschein für den Führerschein bringt dem Beschenkten seinen Ziel, Mobilität, viel näher.

Und das beste daran: es ist günstig und nimmt nicht viel Zeit in Anspruch.

z.B:

  • bis 399,99€ gibt es 5% Rabatt (Motorrad 6% Rabatt)
  • ab 300,00€ -1000€ gibt es 10% Rabatt (Motorrad 11% Rabatt)

Die Rabatte ergeben sich aus unseren regulären Preisen die in unseren Filialen einsehbar sind oder unter dem Preisrechner auf unserer Internetseite (rechte Spalte).

 

Das Angebot ist Gültig vom 1.Dezember 2011 bis 24. Dezember 2011 und auf 30 Gutscheine begrenzt.

Und so funktioniert es: Sie nehmen telefonisch, persönlich (z.B. vor oder während des theoretischen Unterrichts) oder via E-Mail Kontakt mit uns auf, und sagen uns, was Sie für einen Gutschein möchten.
Sie können den Gutschein zu unseren jeweiligen Öffnungszeiten in unseren Filialen abholen.

Gutscheine sind vom Umtausch ausgeschlossen!!! Gutscheine ab Austellungsdatum 1 Jahre gültig! Eine Barauszahlung ist nicht möglich!

Nur 1 Gutschein pro Person möglich! Nicht mit anderen Aktionen kombinierbar!

AVieco Produkte sind vom Rabatt ausgenommen!

Tipps

Motorrad winterfest machen

Mit dem Motorrad durch Herbst und Winter

 

Auch wenn der „Goldene November“ meist lang anhält, kommt irgendwann für alle Zweiradpiloten der Moment, die Maschine in den Winterschlaf zu schicken. Nur ganz hart gesottene Motorradfahrer holen ihre Winterkleidung aus dem Schrank und sind heiß auf frostige Touren. Wir haben Tipps für beide! Wie aktive und passive Motorradfahrer und ihre Maschinen ungeschoren durch den Winter kommen…

Vorübergehender Ruhestand

Bevor das Motorrad für Wochen und Monate in den vorübergehenden Ruhestand geschickt wird, muss es gründlich gereinigt werden. Schmutzreste setzen sich sonst in Ecken und Winkeln ab, ziehen Feuchtigkeit an und verursachen einen frühzeitigen verdeckten Rostbefall. Die Reinigung wird am besten an einem nahe gelegenen Waschplatz mit Ölabscheider vorgenommen, damit kein Kettenöl oder andere schädliche Substanzen ins Grundwasser gelangen. In den meisten Städten und Gemeinden sind Motorrad- und Autowäsche „vor der Haustür“ in der Regel ohnehin nicht erlaubt.

 

Bei der Verwendung von speziellen Reinigungszusätzen, die es beispielsweise im Motorrad- und Zubehörfachhandel gibt, sollte derMotor vor dem Einsprühen abkühlen. Nach der vorgeschriebenen Einwirkzeit wird der Reiniger mit reichlich Wasser abgespült. Hochdruckreiniger sollten nur bedingt verwendet werden. Besonders im Bereich der Lager (Schwinge, Rad, Lenkkopf) kann ein harter Wasserstrahl zum Eindringen von Wasser führen und somit Schäden anrichten. Zum Trocknen eignet sich ein weiches Ledertuch, aber auch Druckluft kann sehr hilfreich sein, um stehendes Wasser von und aus allen Teilen zu entfernen. Nach dem Trocknen werden alle Oberflächen mit einer schützenden Konservierung auf Wachs- oder Ölbasis überzogen. Dabei müssen die Bremsscheiben und -sättel abgedeckt werden.

Kette, Motor

Bei Fahrzeugen mit Kettenantrieb zum Hinterrad ist die Kette sorgfältig zu reinigen und mit neuem Fett zu schützen. Der Fachhandel bietet viele nützliche technische Hilfsmittel für eine sachgerechte Ketten-pflege. Antriebsriemen müssen ebenfalls sorgfältig gereinigt und auf der Außenfläche mit einem speziellen Wachs behandelt werden, um einer Rissbildung vorzubeugen. Bei Kardanantrieben sind die vorgeschriebenen Wartungsintervalle einzuhalten.

 

Steht ein Ölwechsel kurz bevor, sollte er noch vor der Winterpause erledigt werden. Sehr altes Öl kann die blanken Metallflächen des Motorinneren angreifen und zu Schäden führen. Für Ölfilter und Ablassschraube immer einen neuen O- bzw. Dichtring verwenden. Ist das nächste Wechselintervall noch nicht in Sicht, reicht eine Ölstands-kontrolle und ein Auffüllen des Pegels bis zur Maximalmarke. Wer seinen Stahltank bis zum Rand mit Benzin füllt, beugt der Bildung von Kondenswasser und somit Korrosion im Tank vor. Bei Kunststoff-tanks hingegen empfiehlt sich ein Entleeren, um Diffusionen zu verhindern. Ganz sorgfältige „Schrauber“ leeren vor dem Winterschlaf die Vergaserkammern, um einem Verharzen der Vergaser durch Ablagerungen vorzubeugen. Motorräder mit elektrischen Einspritz-anlagen sind in diesem Bereich in der Regel wartungsfrei.

Reifen, Elektrik

Die Reifen vertragen bei längerer Standzeit einen um 0,3 bar erhöhten Luftdruck, um mögliche Druckverluste auszugleichen und dauerhaften Folge-schäden durch verformte Karkassen vorzubeugen. Ideal ist es, wenn die Reifen vollständig entlastet sind und keinen Bodenkontakt haben. Vor allem Motorräder ohne Hauptständer sind hier auf „fremde Hilfe“ angewiesen. Montageständer bieten eine stabile und dauerhafte Lösung; sie sind im Motorrad- und Zubehörfachhandel erhältlich.

 

Grundsätzlich sollte durch Abklemmen der Batterie die komplette Elektrik stillgelegt werden. Auch wenn keine Verbraucher eingeschaltet sind, stellt der Akku permanent Strom zur Verfügung – selbst wenn das Motorrad ohne Zeituhr oder andere zusätzliche Verbraucher ausgestattet ist.
Steht das Motorrad trocken und frostsicher, kann die abgeklemmte Batterie an Ort und Stelle verbleiben. Bei ungünstigen Standorten empfiehlt sich der komplette Ausbau und die Lagerung an einem frostsicheren, kühlen (ca. 10°C) und trockenen Ort. So genannte „Batteriewächter“ sorgen dafür, dass die Batterie auch während ihrer Winterpause frisch bleibt. Ausführliche Tipps zum Einmotten gibt es in unserer Winter-Checkliste, siehe Schraubertipps.

 

Text: ifz

Neuregelung der Fahrerlaubnisklassen ab 19.01.2013

Ab dem 19.01.2013 wird es umfassende Änderungen in der Einteilung der Fahrerlaubnisklassen geben.

 

Die 6. Änderungsverordnung vom 07.01.2011 (BGBl. I, 3) regelt die Fahrerlaubnisklassen teilweise neu.

 

Diese Neuerungen werden am 19.01.2013 in Kraft treten. Nach den Vorgaben der Führerschein-Richtlinie 2006/126/EG mussten die Neuerungen in den Führerscheinklassen bis spätestens 19.01.2011 in nationales Recht umgesetzt sein.

 

Dabei sind folgende Änderungen von praktischer Bedeutung:

 

-Leichtkrafträder Klasse A1 nicht in die Klasse B eingeschlossen-

 

Die deutsche Gesetzgebung hatte sich schon in der Vergangenheit dafür entschieden, die Möglichkeit des Einschlusses der Leichtkrafträder (A1) in die Klasse B im Interesse der Verkehrssicherheit nicht in Anspruch zu nehmen. Seit dem 01.04.1980 gibt es hier die Regelung, eine auf Leichtkrafträder abgestimmte zweiradspezifische Ausbildung und Prüfung durchzuführen.

 

Der Gesetzgeber hat es letztlich abgelehnt, die Berechtigung der Klasse A1 ganz oder unter bestimmten Voraussetzungen mit klasse B zu verknüpfen.

 

-Einführung der Klasse AM-

 

Es wird eine neue Klasse AM für Kleinkrafträder eingeführt. Sie umfasst zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und 50 ccm Hubraum bzw. 4 kW Leistung. Diese Fahrzeuge fielen bisher in die nicht harmonisierten Fahrerlaubnisklassen M und S. Das Mindestalter für den Erwerb der Klasse AM wird auf 16 Jahre festgelegt.

 

-Änderungen in der Klasse A1

 

Die bisherige Fahrzeugdefinition (Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und eine Motorleistung von nicht mehr als 11 kW) wird ergänzt. Künftig muss auch ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstes 0,1 kW/kg eingehalten werden. Die noch gültige 80 km/h-Begrenzung für 16- und 17-Jährige im Inland entfällt.

 

-Einführung der Klasse A2-

 

Diese leistungsbeschränkte Motorradklasse wird zukünftig mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg definiert.

 

-Stufenweiser Zugang bei den Zweiradklassen

 

Das Prinzip des stufenweisen Zugangs bei den Zweiradklassen wird weiter ausgebaut. Wer zunächst die Fahrerlaubnis in einer niedrigeren Leistungsklasse erwirbt, erhält einen leichteren Zugang zur nächst höheren Fahrerlaubnisklasse.

 

Wer zunächst zwei Jahre Erfahrung in der Klasse A1 sammelt, muss für den Zugang zur Klasse A2 nur noch eine praktische Prüfung ablegen, aber keine theoretische Prüfung. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, zunächst auf weniger leistungsstarken Zweirädern Erfahrung zu sammeln.

 

-Neue Regelung für Trikes/Krafträder mit Anhänger-

 

Nach bisherigem Recht war ein Führerschein der Klasse B für das Führen von Trikes ausreichend. Die Neuregelung schreibt für dafür ab dem 19.01.2013 eine Fahrerlaubnis der Klasse A vor. Das Mindestalter wird auf 21 Jahren angehoben. Außerdem darf mit der ab 19.01.2013 erteilten Fahrerlaubnis der Klasse A bei Trikes und Krafträdern kein Anhänger mitgeführt werden.

 

Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wird, dürfen auch weiterhin Trikes mit und ohne Anhänger führen. Die bis zu diesem Datum erteilten Fahrerlaubnisse für Krafträder berechtigen auch weiterhin nach dem Grundsatz des Besitzstandes zum Führen von Anhängern.

 

-Die Schlüsselzahl 96

 

Die “Anhängerregelung” wird deutlich einfacher. Ab 19.01.2013 wird beim Mitführen eines Anhängers mit der zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination gerechnet: Bis 3.500 kg zul. Gesamtmasse der Kombination ist eine Fahrerlaubnis der Klasse B ausreichend. Über 3.500 kg bis 4.250 kg ist eine Fahrerschulung zu absolvieren, die im Führerschein durch die Schlüsselzahl B96 dokumentiert wird.

 

-Weitere Änderungen-

 

Für Pkw mit Anhänger, die nicht unter die Klasse B fallen (Klasse BE), wird die zulässige Gesamtmasse des Anhängers auf 3.500 kg begrenzt. Für Anhänger von mehr als 3.500 kg zulässige Gesamtmasse ist dann die Fahrerlaubnis der Klasse C1E erforderlich.

 

Die “Anhängerregelung” bei der Klasse C1E (Kraftfahrzeuge über 3.500 kg mit Anhängern) wird wie bei der Regelung in der Klasse B vereinfacht. Zulässig sind dann Kombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt. Das Mindestalter wird für die Klassen C und CE auf 21 Jahre angehoben.

 

Bei der Definition der Klassen D und D1 (Busse) kommt es künftig nicht mehr auf die Zahl der Sitzplätze an, sondern auf die Zahl der Personen, auf die das Fahrzeug ausgelegt ist. In der Klasse D1 wird die Fahrzeuglänge auf höchstens 8 m beschränkt. Das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen D und DE wird auf 24 Jahre festgelegt.

 

-Befristung der Führerscheine-

 

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine, die bisher unbefristet erteilt wurden, werden auf die nach EU-Recht maximal zulässige Frist von längstens 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Frist werden die Führerscheindokumente nur verwaltungsmäßig umgetauscht, d.h. der Umtausch wird mit keiner ärztlichen oder sonstigen Untersuchung verbunden.

 

Bis 2033 sind zusätzlich alle bisher unbefristet ausgestellten Führerscheine erstmalig umzutauschen.

Quelle: Führerschein Akademie

Alle Angaben ohne Gewähr 

Unser Service und Vorteile für Sie:

  • Ausbildung Auto und Motorrad
  • Gratis-Fahrstunde bei Null-Fehler-Theorieprüfung
  • Fahrschulen in 2 Landkreisen Fahrschule Sonneberg, Fahrschule Coburg, Fahrschule Judenbach ….eine auch in ihrer Nähe!!!
  • 4 Banken für ihre Führerscheinfinanzierung
  • Online-Preisrechner
  • 4 x pro Woche Theorieunterricht (2x in Sonneberg, 2x in Coburg)
  • faire Preise
  • Spaß bei der Ausbildung
  • Nachschulung (ASF)
  • Aufbauseminar/ Punkteabbau (ASP)
  • moderne und freundlich eingerichtete Räume
  • hervorragende Erreichbarkeit via Bus und Bahn
  • wir sind im Fahrlehrerverband
  • Fahrspaß durch aktuelle und sportliche Fahrzeuge
  • freie Fahrlehrerwahl
  • Fahrlehrerwechsel während der Ausbildung auch möglich
  • Nachhilfestunden oder Einparktraining für Wenigfahrer
  • Vorbereitung auf Begutachtungsfahrten (MPU)
  • modernste Unterrichtsmedien
  • Online-Kostenkontrolle und Ausbildungsübersicht
  • Nachhilfestunden für unsichere Fahrer
  • Betreuung rund um den Führerschein
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  • unsere Fahrlehrer sind mindestens CE Fahrlehrer
  • laufender Einstieg möglich! Sie müssen nicht auf einen Kursbeginn warten!!!

 

Melden Sie sich doch gleich in einer unserer Fahrschulen an:

Fahrschule Sonneberg
Rathenaustraße 44, 96515 Sonneberg; Anmeldung und Unterricht MO.+MI. 18:30Uhr-20:00Uhr wir sind aber auch schon 15 min. früher da!

Fahrschule Coburg
Rodacher Straße 7, 96450 Coburg; Anmeldung und Unterricht DI.+DO. 19:00Uhr-20:30Uhr wir sind aber auch schon 15 min. früher da!

Fahrschule Judenbach
Alte Handelsstraße 126, 96515 Judenbach; Termine nach Vereinbarung! Laufend Nachschulung (ASF) und Punkteabbau (ASP) Seminare

 

Punkteabbau “ASP” Termine 01/2011

Nun stehen die Termine für unseren Punkteabbau (ASP) fest. Er wird wie folgt stattfinden:

1.Sitzung 12.11.2011 9:00Uhr-11:15Uhr (Fahrschule Judenbach)

—–Testfahrten: 14.11.2011—19.11.2011—

2.Sitzung 21.11.2011 9:00Uhr-11:15Uhr (Fahrschule Judenbach)

3.Sitzung 26.11.2011 9:00Uhr-11:15Uhr (Fahrschule Judenbach)

4.Sitzung 03.12.2011 9:00Uhr-11:15Uhr (Fahrschule Judenbach)

Falls jemand dringend Bedarf diesbezüglich hat, kann er sich mit uns in Verbindung setzten:

Entweder zu unseren Unterrichtszeiten in unserer Fahrschule in Sonneberg oder in unserer Fahrschule in Coburg vorbei schauen.
Oder bei Hubert Habenicht melden 0172/3604 999 (D1) / via e-mail: info@fs-habenicht.de
Und für ganz kurz Entschlossene am 12.11.2011 etwa 15 Minuten vorher in unserer Fahrschule in Judenbach vorbeikommen.

MfG Tobias Habenicht
0170/2838486
f2H Fahrschule Hubert Habenicht

Theorieunterrichte

Theorieunterrichte:

Alle Zeiten im Überblick:

Fahrschule Sonneberg: Rathenaustraße 44
Montag: 18:30Uhr-20:00Uhr
Mittwoch: 18:30Uhr-20:00Uhr
Für Fragen und Anmeldungen sind wir 15 min früher da!!!!

Fahrschule Coburg: Rodacher Straße 7
Dienstag: 19:00Uhr-20:30Uhr
Donnerstag: 19:00Uhr-20:30Uhr
Für Fragen und Anmeldungen sind wir 15 min früher da!!!

Fahrschule Judenbach:
Termine nach Vereinbarung!!!