Zur Zeit planen wir einen ASP Lehrgang. Es sind noch Plätze frei*. Also schnell anmelden!!! Es würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu können.
*max. 12 Teilnehmer
INFO:
Jeder Kraftfahrer kann Punkte in der Verkehrssünderkartei löschen lassen. Dabei gilt es folgendes zu beachten:
- Bei 1 – 8 Punkt(en), kann er einmal innerhalb von fünf Jahren 4 Punkte abbauen, wenn er freiwillig ein Aufbauseminar für mehrfach auffällig gewordene Kraftfahrer besucht.
- Bei 9 – 13 Punkten kann er einmal innerhalb von fünf Jahren 2 Punkte abbauen, wenn er freiwillig ein Aufbauseminar für mehrfach auffällig gewordene Kraftfahrer besucht.
- Die beiden vorstehenden Regelungen gelten nicht für Fahranfänger während der Probezeit, bei denen aufgrund zweier weniger schwerwiegender Verstöße (B-Verstöße) oder einem schwerwiegenden Verstoß (A-Verstoß) ein Aufbauseminar von der Behörde angeordnet wurde. In einem solchen Aufbauseminar für Fahranfänger können keine Punkte getilgt werden. Außerdem kann nach Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger erst frühestens nach 5 Jahren freiwillig ein Aufbauseminar für mehrfach auffällig gewordene Kraftfahrer zum Punkteabbau gemacht werden.
- Bei 8 – 13 Punkten muss die Fahrerlaubnisbehörde den Führerscheininhaber so früh als möglich informieren und verwarnen und ihn auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar für mehrfach auffällig gewordene Kraftfahrer hinweisen.
- Bei 14 – 17 erfolgt eine Anordnung der Behörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Kraftfahrer innerhalb einer vorgegebenen Frist. Es werden ihm jedoch dafür keine Punkte erlassen. Wird die Teilnahmebescheinigung am Aufbauseminar nicht fristgerecht vorgelegt, muss die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis entziehen. Der Kraftfahrer muss darauf hingewiesen werden, dass die Fahrerlaubnis bei Erreichen von 18 Punkten entzogen wird und dass er freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen kann. Durch die Teilnahme an dieser verkehrspsychologischen Beratung kann der Kraftfahrer 2 Punkte abbauen.
- Bei 18 Punkten muss die Fahrerlaubnis entzogen werden. Eine Neuerteilung darf frühestens nach einer Wartefrist von 6 Monaten erfolgen, beginnend mit dem Datum, an dem der Führerschein abgeliefert wird. Vor Neuerteilung ist in der Regel eine positive MPU erforderlich.
Außerdem werden die Punkte gelöscht,
- wenn dem Kraftfahrer die Fahrerlaubnis wegen Erreichung von 18 Punkten oder mehr entzogen wurde,
- wenn ein Gericht oder die Verwaltungsbehörde einem Kraftfahrer die Fahrerlaubnis entzieht, weil der Betroffene zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist,
- wenn von einem Gericht eine Sperre verhängt worden ist, innerhalb der eine neue Fahrerlaubnis nicht erteilt werden darf.
Die rechtzeitige und freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar für Kraftfahrer oder einer verkehrsspychologischen Beratung lohnt sich also doppelt.
Im Rahmen des Aufbauseminares werden die Auffälligkeiten der Teilnehmer besprochen und es werden Wege zur zukünftigen Vermeidung dieser Auffälligkeiten gesucht. Ein Aufbauseminar dauert 9 h, die normalerweise in 4 Sitzungen zu je 135 min abgehalten werden. Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung wird eine Fahrprobe mit dem Fahrlehrer aber ohne Prüfer absolviert. Diese Fahrprobe ist Thema der zweiten Sitzung. Die Teilnahmebescheinigung muss bei der Verwaltungsbehörde vorgelegt werden. Wenn die Teilnahmebescheinigung nicht innerhalb der gesetzten Frist bei der Verwaltungsbehörde vorgelegt wird, dann entzieht die Verwaltungsbehörde den Führerschein.
Besonderes Aufbauseminar (Alkohol- oder Drogenfahrten)
Für Inhaber einer Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis auf Probe, die unter dem Einfluß von Alkohol oder Drogen am Verkehr teilgenommen haben wird ein besonderes Aufbauseminar angeordnet.
Dieses Aufbauseminar wird von Diplom-Psychologen durchgeführt, die eine amtliche Anerkennung als Seminarleiter besitzen müssen.
Bei dieser angeordneten Teilnahme erfolgt kein Punkteabzug.
Sie können jedoch nach Abschluss des besonderen Aufbauseminars zusätzlich freiwillig an der “Verkehrspsychologischen Beratung” teilnehmen.
Dafür erhalten Sie 2 Punkte Abzug.
Teilnahmevorraussetzungen :
Die Teilnahme an einem Aufbauseminar kann grundsätzlich nur einmal in fünf Jahren stattfinden.
Kontaktiere uns unter: 0172/3604999
e-mail: info@fs-habenicht.de