Preisklarheit und Preiswahrheit

 

Die Fahrschulen sind gesetzlich zu Preisklarheit und Preiswahrheit verpflichtet.

Preiswahrheit bedeutet:

Für jeden einzelnen Leistungsbereich muss ein fester Preis angekündigt und eingehalten werden. Nach dem Fahrlehrergesetz sind die einzelnen Leistungsbereiche durch folgende Entgeltgruppen definiert:

 

Grundbetragauch “Grundgebühr” genannt, für die allgemeinen Aufwendungen und den theoretischen Unterricht einschließlich der theoretischen Vorprüfungen.
Fahrstunde“Normalfahrstunde” zu 45 Minuten (gesetzliche Regelleistung) und bezogen auf ein bestimmtes Lehrfahrzeug)
Überland-
fahrstunde
Ausbildungsfahrten auf Bundes- und Landstraßen außerhalb geschlossener OrtschaftenAuch die Preise für die so genannten Sonderfahrten  müssen sich jeweils auf die gesetzliche Regelleistung von 45 Minuten und auf ein bestimmtes Lehrfahrzeug beziehen.
Autobahn-
fahrstunde
Ausbildungsfahrten auf Autobahnen
Dunkelheits-
fahrstunde
Ausbildungsfahrten bei Dunkelheit und Dämmerung
Vorstellung zur theoretischen PrüfungEntgelt für Aufwendungen der Fahrschule im Zusammenhang mit der theoretischen PrüfungDas Entgelt für die Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung muss jeweils getrennt ausgewiesen werden. Dieses Entgelt ist unabhängig von den Prüfungsgebühren (für TÜV oder DEKRA) zu entrichten. Um es für ihre Kunden leichter zu machen, zieht häufig die Fahrschule auch die Prüfungsgebühr ein und leitet sie an die Prüfstelle weiter. Die Höhe der Prüfungsgebühren können Sie auf der Seite “Preise und Gebühren” nachschauen
Vorstellung zur praktischen PrüfungEntgelt für Aufwendungen der Fahrschule im Zusammenhang mit der praktischen Prüfung
Vorstellung zu einer praktischen Teilprüfung(betrifft vor allem Lkw und Bus)
Unterweisung am Fahrzeug(betrifft vor allem Lkw und Bus)
Alle Preisangaben müssen als “Endpreise”, also einschließlich der Mehrwertsteuer ausgewiesen sein.Pauschalpreise, also ein von vornherein vereinbarter Festpreis, der alle Leistungen der Fahrschule einschließt, sind unzulässig.

Preisklarheit bedeutet:

Alle Preisangaben müssen sich auf die durch Gesetz definierten Leistungsbereiche beziehen und für jede einzelne Führerscheinklasse klar überschaubar sein.

Nicht nur nach Fahrstunden fragen!

Wer nur nach dem Preis für die Fahrstunden fragt, kann am Ende unangenehme Überraschungen erleben. “Billige” Fahrstunden bedeuten meistens nicht, dass es sich um eine wirklich kostengünstige Ausbildung handelt. Um besonders preiswert zu erscheinen, locken weniger seriöse Fahrschulen mit marktschreierisch niedrigen Preisen für Fahrstunden, langen aber bei den Sonderfahrten oder hinterher bei der Vorstellung zur Prüfung und manchmal auch mit unzulässigen Zuschlägen kräftig zu.

Immer nach den Kosten aller Leistungsbereiche fragen! Lassen Sie sich keine zusätzlichen Kosten aufbrummen!

Mit dem Grundbetrag haben Sie für alle Verwaltungskosten und Ihren theoretische Unterricht bezahlt. Es ist deshalb unzulässig, Ihnen weitere Kosten für Bürotätigkeiten zu berechnen (z.B. für telefonische Anfragen bei der Führerscheinstelle, beim TÜV oder für ähnliche Service-Leistungen).

Und bei nicht bestandener theoretischen Prüfung?

Wenn’s bei der theoretischen Prüfung nicht auf Anhieb geklappt hat und deshalb weitere Ausbildung notwendig ist, darf die Fahrschule einen Teilgrundbetrag berechnen. Aber nur, wenn sie das dafür fällige Entgelt zuvor im Preisaushang bekannt gegeben hatte und es im Ausbildungsvertrag vereinbart worden war.

Bei nicht bestandener praktischer Prüfung?

Wenn die praktische Prüfung schief gegangen ist, sind vor der Wiederholung natürlich noch einige Fahrstunden fällig, die bezahlt werden müssen. Außer der erneuten Vorstellungsgebühr fallen in der Fahrschule keine weiteren Kosten mehr an.

Faire Preise? Stimmt das Verhältnis?

Ob die Preisgestaltung einer Fahrschule fair ist, kann durch folgende Vergleiche leicht erkannt werden.

Gemessen am Betrag einer Normalfahrstunde sollte
der Grundbetrag nicht mehr als das

10-fache

die einzelne Sonderfahrt nicht mehr als das

1,5-fache

die Summe der beiden Entgelte für die  Vorstellung zur Prüfung (Theorie und Praxis) sollte nicht mehr als das

5-fache

und sofern eine Fahrschule nach nicht bestandener Theorie einenTeilgrundbetrag verlangt, sollte dieser nicht mehr als das

5-fache

betragen.

Wenn sich die einzelnen Preise in diesem Verhältnis bewegen, darf mit ziemlicher Sicherheit davon ausgegangen werden, dass in dieser Fahrschule Preiswahrheit und Preisklarheit Beachtung finden.

Quelle:

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/03-Infos-FSchueler/FS-preiswahrheit.htm

 

Die Fahrschule Habenicht ist Mitglied im Fahrlehrerverband Thüringen!